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    Technische Übersetzung Englisch und Deutsch

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Gute technische Dokumentation: kein Luxus

Im Laufe meiner Arbeit lese ich eine Vielfalt verschiedenster technischer Dokumentationen. Um die darin enthaltenen Informationen und Anweisungen übersetzen zu können, muss man sie auch verstehen. Da Gebrauchsanleitungen oft nicht so leicht verständlich sind wie man es sich wünscht ist es oft notwendig, die wichtigen Informationen mühsam herauszulesen und sie dann – hoffentlich verständlicher – in der Zielsprache wiederzugeben.

Da meine Arbeit als Übersetzer wesentlich leichter ist, wenn der Ausgangstext klar formuliert und verständlich ist, liegt es auch in meinem direkten Interesse, Kunden bei der klaren Gestaltung Ihrer Produktdokumentationen zu unterstützen.

Es gibt eine Reihe von Gründen, der Gestaltung Ihrer Gebrauchsanleitungen nähere Aufmerksamkeit zu schenken.

  • Unternehmensimage: Eine einwandfreie, leicht verständliche Gebrauchsanleitung vermittelt einen seriösen Eindruck, der sich nur positiv auf das Image Ihres Unternehmens auswirken kann.

  • Verständlichkeit: Ist der Text leichter verständlich, so gestaltet sich der Inbetriebnahme- und Lernprozess stressfreier und reibungsloser für den Benutzer. Und Ihr technischer Kundendienst wird entlastet.

  • Marktvorteile: Besonders bei Produkten die sich von Konkurrenzprodukten nicht oder nur unwesentlich unterscheiden kann eine gute Dokumentation entscheidende Marktvorteile bringen.

  • Übersetzung: Deutlich formulierte, gut strukturierte Aussagen sind wesentlich einfacher zu übersetzen. Das gewährleistet kürzere Lieferfristen, trägt zu einer Kostensenkung bei und vermindert die Wahrscheinlichkeit von Übersetzungsfehlern.

  • Kosteneinsparungen: Eine klare Gliederung mit definiertem Layout und Standard-Grafik- und Textelementen sowie -terminologie vereinfacht die Pflege Ihre Dokumentationen. Der Zeit- und Kostenaufwand wird gesenkt und eine schnellere Veröffentlichung gewährleistet.

  • Produkthaftung: Wenn fehlende, aber auch schwer verständliche oder vom Verwender nicht auffindbare Informationen zu Schäden führen, liegt die Verantwortung beim Hersteller (siehe §§ 434 ff. BGB oder das Gerätesicherheitsgesetz), und dem Kunden stehen eventuell Mängelgewährleistungsansprüche zu. Das Mit dem kommenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird zudem eine weitere Verschärfung eingeläutet.
  
 
 
GEO-Umfrage
Laut einer LinkGEO-Umfrage sind schwer verständliche Produktdokumentationen der Hauptgrund für Unzufriedenheit mit neuen technischen Produkten!
 
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