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Auftragsbedingungen
Geltungsbereich Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen trans-k Kreuzer KG, im folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und deren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer anerkannt wurden. In jedem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und gegebenenfalls eine schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich.
AngebotserstellungDer Auftragnehmer erstellt verbindliche Angebote erst nach Erhalt des kompletten Ausgangstextes sowie klaren Anweisungen durch den Kunden. Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Verbindliche Angebote gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Angebotsdatum.
Eigentumsvorbehalt und UrheberrechtDie Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer bzw. der Übersetzer behält sich das Urheberrecht vor.
VergütungRechnungen vom Auftragnehmer sind binnen 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren bis zu 10,00 Euro pro Mahnschreiben und Verzugszinsen in der Höhe von 9 % pro Jahr in Rechnung zu stellen.
Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist.
Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit der verrichteten Arbeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
BerufsgeheimnisDer Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Das Konsultieren Dritter bezüglich spezifischer terminologischer und fachspezifischer Fragen ist jedoch gestattet, vorausgesetzt, es werden dadurch keine vertraulichen Informationen vermittelt.
Mängelbeseitigung Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Reklamationen im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung sind innerhalb eines Monats vom Lieferdatum durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu richten.
Umfang des Übersetzungsauftrages und HaftungÜbersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Der Auftragnehmer haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des AuftraggebersDer Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, usw.).
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungen, bestehende Übersetzungen, usw.).
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Anwendbares RechtFür den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist in Graz, Österreich.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Im Falle einer Diskrepanz zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Auftragsbedingungen gilt die deutschsprachige Version.
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